KI: Diese Berufe sind gefährdet – JOB FRIDAY auf musikmedia.de mit den Jobs der Woche und aktuellen HR-Themen


KI: Diese Berufe sind gefährdet

Künstliche Intelligenz kann und wird die Arbeitswelt teilweise völlig umkrempeln. Bestimmte Berufsgruppen könnten sogar ganz von der Bildfläche verschwinden. So seien laut verschiedener Studien die über 400.000 Buchhalter und Steuerberater von der Etablierung von KI in Buchhaltungssoftware betroffen. Doch es gibt noch mehr Berufe, die wegfallen könnten.

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Diese Berufe haben hohes Ansehen

Feuerwehrleute, Pflegekräfte und Ärzte sind laut einer neuen Forsa-Studie im Auftrag des DBB die angesehensten Berufsgruppen in Deutschland. Seit 2007 haben dagegen Journalisten, Unternehmer und Bankangestellte stark an Prestige eingebüßt. Welche Berufe ganz unten stehen in dem Ranking, hat Stefanie Jansen von der Personalwirtschaft aufgeschrieben.

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Mitarbeiterbindung: Was ist rechtlich möglich?

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels versuchen viele Arbeitgeber, ihre bestehenden Mitarbeiter besser ans Unternehmen zu binden. Sophia Schmid hat das komplette Instrumentarium anhand der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten aufgelistet. Es reicht von Bleibeprämien und Wettbewerbsverbot bis hin zu Inflationsausgleichsprämie und Homeoffice.

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Positive Unternehmenskultur bindet Mitarbeiter

Der Trend des Conscious Quitting hat sich verstetigt. Der Großteil der Angestellten in den USA und Großbritannien wollen in einer Firma arbeiten, die positiven Einfluss auf die Gesellschaft nimmt. Bei der GenZ ist dies noch ausgeprägter. Der Artikel auf absolventa zeigt auf, wie Arbeitgeber eine positive Unternehmenskultur mit Werten und im besten Fall einer Vision aufbauen können.

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Mehr Bürokratie bei Entgelttransparenz

Durch das Entgelttransparenzgesetz hat sich die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen seit 2006 von 23 % auf nunmehr 18 % etwas geschlossen. Doch nun droht den Unternehmen mehr Bürokratie durch die neue Entgelttransparenz-Richtlinie der EU. Pascal Verma hat alle Punkte zusammengefasst, auf die Arbeitgeber eingehen müssen. Vom Bewerbungsverfahren bis zur Beweislastumkehr.

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