Das BAG (Bundesarbeitsgericht, Erfurt) hatte am Dienstag geurteilt, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.
Das Urteil im Wortlaut: „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“
Die Arbeitgebervereinigung BDA kritisiert das Urteil des BAG. Das Gericht überdehne mit seiner Entscheidung den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes deutlich, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter in einer Mitteilung am Mittwoch. “Damit werden Beschäftigte und Unternehmen ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert. Diese Entscheidung darf nicht dazu führen, dass bewährte und von den Beschäftigten gewünschte Systeme der Vertrauensarbeitszeit in Frage gestellt werden.”
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