Am 1. Januar 2019 ist es so weit: Das neue Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, löst die aktuell gültige Verpackungsverordnung ab. Neben einer höheren Recyclingquote soll mit dem neuen Gesetz vor allem eines erreicht werden: Künftig sollen sich mehr Hersteller und Vertreiber von Verpackungen an die geltenden Regeln halten, wenn es um die Entsorgung und Verwertung geht.

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Pflicht zur Registrierung
Deshalb müssen sich in Zukunft alle Hersteller und “Inverkehrbringer” von Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die Zentralstelle wurde 2017 ins Leben gerufen und verwaltet die öffentlich zugängliche Registrierungsdatenbank namens “Lucid”. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Online-Händler. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über ein Online-Formular. Unternehmen müssen sie jedoch selbst vornehmen und dürfen keine Dritten damit beauftragen. Die Verpackungsverordnung schreibt außerdem vor, dass sich Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen an einem dualen System beteiligen müssen. Duale Systeme ergänzen die öffentlich-rechtliche Abfallversorgung und kümmern sich darum, dass der Verpackungsmüll, der beim Endverbraucher anfällt, entsorgt wird – zum Beispiel in der gelben Tonne oder im Altpapiercontainer. Außerdem sollen sie dafür sorgen, dass möglichst viel Abfall recycelt wird. Finanziert wird die Entsorgung über die Lizenzgebühren, welche die Unternehmen für ihre Verpackungen an die Betreiber der dualen Systeme bezahlen.
Keine Chance mehr für Trittbrettfahrer
In der Vergangenheit haben sich zahlreiche Unternehmen vor ihrer Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System gedrückt. “Das Unterbeteiligungsphänomen ist aktuell leider sehr hoch”, sagt Bettina Sunderdiek, die Sprecherin der ZSVR (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister). Nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung aus dem Jahr 2015 wurden circa 34 Prozent der sogenannten Leichtverpackungen – das sind die Verpackungen für den gelben Sack – an den dualen Systemen vorbeigemogelt. Bei Papier, Pappe und Karton waren es fast 40 Prozent. “In Summe sind es mindestens 200 Millionen Euro, die von rechtskonform arbeitenden Unternehmen für diese ‘Trittbrettfahrer’ mitgezahlt werden mussten”, konstatiert Sunderdiek. Damit soll jetzt Schluss sein.
In einer Informationsschrift der ZSVR heißt es: “Das Verpackungsregister mit dem Namen ‘Lucid’ zeigt, welche Hersteller beziehungsweise ‘Erstinverkehrbringer’ sich mit welchen registriert haben und damit ihrer finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen. Es entsteht also Transparenz in diesem Markt.” Durch die Pflicht, die genaue Bezeichnung der Verpackung, das verwendete Material sowie die verwendete Gesamtmenge regelmäßig an die öffentlich zugängliche Datenbank zu melden, können alle Marktteilnehmer überprüfen, ob die Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer dies nicht tut und erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Auch Webshops betroffen
Aufgrund der Anfragen bei der ZSVR vermutet Bettina Sunderdiek, dass sich auch zahlreiche unter den Trittbrettfahrern befinden: “Es ist davon auszugehen, dass sich im Bereich der Online-Händler eine hohe Anzahl von Unternehmen befindet, die der Meinung sind, dass diese erst ab dem 1. Januar systembeteiligungspflichtig sind, obwohl die Voraussetzungen für sie schon auf Basis der aktuellen Verpackungsverordnung gelten.” Sunderdiek betont, dass Online- und Versandhändler sowohl zur Registrierung als auch zur Teilnahme an einem dualen System verpflichtet sind, wenn sie “gewerbsmäßig erstmals mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, die für den privaten Endverbrauch bestimmt sind und dort auch als Abfall anfallen”. Diese Pflicht umfasst Versand- und Umverpackungen inklusive Füll- und Packmaterialien, die Shop-Betreiber verwenden. Demnach müssen auch Etiketten und Klebebänder bei der ZSVR registriert und bei einem dualen System angemeldet werden. Entscheidend ist nicht die Materialart, sondern dass es sich um Bestandteile einer Verpackung handelt. Die Möglichkeit, vorlizenzierte Verpackungen zu verwenden, besteht für Shop-Betreiber nicht: “Die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz können nicht an den Verpackungshersteller vorverlagert werden, sondern müssen vom Händler selbst erfüllt werden”, sagt die Rechtsanwältin Alena Fuchs von der Mainzer Kanzlei Resmedia. Außerdem sieht das Verpackungsgesetz eine Pflicht zur regelmäßigen Meldung von Daten wie beispielsweise Material und Gesamtgewicht der verwendeten Verpackungen sowohl an die dualen Systeme als auch an die ZSVR vor.