Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt den Ausgang der Abstimmung im EU-Parlament zur Reform des europäischen Urheberrechts. Die Abgeordneten haben gestern Mittag in Straßburg mehrheitlich unter anderem für den für die Musikindustrie besonders wichtigen Artikel 13 gestimmt. Dieser sieht vor, die sogenannten User Uploaded Content-Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, zum Beispiel durch die Festlegung, dass sie Lizenzen für die von Nutzer hochgeladenen Inhalte erwerben müssen.
Dr. Florian Drücke, der Vorstandsvorsitzende des BVMI: “Das Votum der europäischen Abgeordneten, die sich heute mehrheitlich für den von Berichterstatter Axel Voss aufgezeigten Weg und damit für mehr Verantwortung der Plattformen entschieden haben, ist ein klares und selbstbewusstes Signal des europäischen Gesetzgebers und eine sehr gute Nachricht für Europas Kreative und ihre Partner! Im Trilog gilt es nun, das Gesetzgebungsverfahren in diesem Geiste weiterzuführen und damit bald für die überfällige Klarheit im Digitalen Binnenmarkt zu sorgen. Das digitale Lizenzgeschäft ist die Lebensader der digitalen Kreativwirtschaft.“
Auch für Verlage ist das Abstimmungsergebnis ein Sieg. Im Zuge des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger sollen künftig Portale wie Google News nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften und kurze Anleser von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen.
Weniger Meinungsfreiheit?
Es gibt jedoch auch zahlreiche Kritiker der neuen Reform. So hatten beispielsweise Wikipedia und Bitkom, der Digitalverband Deutschlands, im Vorfeld gegen Upload-Filter protestiert. „Die EU versucht mit dieser Richtlinie, die digitale Uhr zurückzudrehen. Die Richtlinie ist rückwärtsgewandt und dient primär dem Schutz traditioneller Industrien. Dabei ignoriert sie die Potentiale der digitalen Wirtschaft, bremst die Digitalisierung der Gesellschaft und beschädigt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in Deutschland und der EU“, so Bitkom-Präsident Achim Berg. „Mit seiner heutigen Entscheidung legt das Europäische Parlament dem digitalen Teil der Kreativwirtschaft Steine in den Weg. Die digitale Transformation der Branche wird eher ausgebremst als gefördert. Wir appellieren an den Ministerrat und die Bundesregierung, in den nun anstehenden Verhandlungen die Entwicklung Künstlicher Intelligenz, die Relevanz von Plattformreichweite für neue Künstler und Kreative sowie die Meinungsfreiheit in den Blick zu nehmen und zu verteidigen“, fordert nun Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
BVMI zur heutigen Entscheidung des BGH: “Vorlage des Verfahrens beim EuGH zeigt, wie wichtig eine europäische Klärung ist!”
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat außerdem heute im Verfahren „Peterson gegen Google & YouTube“ entschieden, dass die Frage, inwieweit YouTube haftet, wenn Verbraucher auf der Plattform urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen haben, dem EuGH vorzulegen ist. Dr. Florian Drücke: „Die Entscheidung spiegelt die juristische Komplexität der Problematik wider, deren Lösung wir seit langem fordern und der wir nach der erfreulichen Entscheidung des europäischen Parlaments gestern einen guten und sehr wichtigen Schritt näher gekommen sind: Eine Plattform verdient mit Inhalten anderer sehr viel Geld und bezieht sich im Jahr 2018 letztlich immer noch darauf, technisch und inhaltlich neutral zu sein. Das entspricht jedoch längst nicht mehr der Realität, da YouTube bekanntlich Videos mit Werbung versieht, Inhalte kuratiert und dadurch entsprechend in die Wiedergabe involviert ist. Die Regeln zur Definition der tatsächlichen Rolle von Diensten wie YouTube brauchen insofern ein Update im Sinne der vom europäischen Gesetzgeber eingeschlagenen Richtung. Hierdurch würde endlich sichergestellt, dass solche Dienste mehr Verantwortung übernehmen und Lizenzen erwerben müssen, damit Kreative und ihre Partner entsprechend partizipieren. Eine Verlagerung der Risiken auf die Verbraucher und damit auf die Fans kann im Übrigen gerade nicht gewollt sein kann. Die gestern bestätigte Linie des europäischen Parlaments adressiert auch dieses Thema bereits und würde es im Sinne der Rechtssicherheit für Verbraucher lösen.“