HDE-Prognose: 2,4 Milliarden Euro Umsatz am Black Friday 2018


Immer mehr Kunden in Deutschland gehen an Black Friday und Cyber Monday gezielt auf Schnäppchenjagd. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatz von 2,4 Milliarden an diesen beiden Tagen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 15 Prozent.

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Black Friday und Cyber Monday werden hierzulande immer populärer. Das setzt einen wichtigen Umsatzimpuls im Weihnachtsgeschäft“ so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zahlen des HDE-Online-Monitors zeigen, dass nur noch jeder Zehnte Online-Shopper den Black Friday nicht kennt. Im vergangenen Jahr war der Cyber Monday noch mehr als jedem Dritten unbekannt, 2018 ist es nur noch etwa jeder Vierte.

Die HDE-Zahlen zeigen darüber hinaus, dass nicht nur die Bekanntheit der Aktionstage steigt, sondern dass die Kunden bei den Sonderangeboten auch immer häufiger zugreifen. So haben 2017 bereits 24 Prozent der deutschen Onlineshopper stationär oder online reduzierte Produkte am Black Friday gekauft. Am Cyber Monday waren es 18 Prozent. Für 2018 planen 31 Prozent der deutschen Onlineshopper den Black Friday und 21 Prozent den Cyber Monday für Einkäufe zu nutzen.

„Beide Aktionstage haben sich über die letzten Jahre fest im Einkaufskalender der Schnäppchenjäger etabliert. Immer mehr Online-Händler und stationäre Läden bieten gezielt Aktionsware an“, so Genth weiter. Black Friday ist 2018 am 23. November und Cyber Monday am 26. November.

Warnung vor der Verwendung des Begriffs Black Friday

Bei Werbung mit dem Begriff Black Friday ist Vorsicht geboten: Der Begriff ist seit 2016 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zugunsten der Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong als Wortmarke eingetragen. Zwar hat das DPMA Ende März 2018 die Löschung dieser Marke wegen mangelnder Unterscheidungskraft beschlossen, doch angesichts der eingelegten Beschwerde der Markeninhaberin ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Händler, die in der Vergangenheit bereits Unterlassungserklärungen abgegeben haben, müssen sogar mit der Geltendmachung von Vertragsstrafen rechnen.
„Um Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten  Unternehmen  daher bei ihrer Werbung auf die Nutzung der Wortmarke Black Friday verzichten,” rät Franziska Behrenz, Handelsexpertin der IHK Schwaben. „Wer den Begriff nutzen möchte, sollte beim Lizenzinhaber eine entsprechende Lizenz erwerben.” Oder sich auf den Begriff Cyber Monday beschränken.

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