Marke „Black Friday“ soll wieder gelöscht werden


Black Friday

Bei dieser Nachricht dürften viele Online-Händler aufatmen lassen: Die Wortmarke „Black Friday“ soll aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht werden -so hat das Deutsche Patent- und Markenamt entschieden. Die Markeninhaberin will jetzt Rechtsmittel einlegen.

Der „Black Friday“ sich vor einigen Jahren  auch bei uns als Shoppingevent etabliert. Doch verbarg sich hinter die Nutzung des Begriffs „Black Friday“ mit große Risiken, da diese ständig der Gefahr ausgesetzt waren, abgemahnt zu werden. Der Begriff wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen und ist somit geschützt.

Wer die Marke unberechtigterweise nutzte, dem drohte eine kostenspielige Abmahnung.  Allein im Herbst 2017 sorgte eine Meldung für Aufsehen, dass der Rechteinhaber Klage gegen Amazon eingereicht hatte, weil das US-Unternehmen die eingetragene Wortmarke „Black Friday“ für Werbezwecke genutzt hatte.

Wie t3n berichtet, wolle man den Forderungen aus der Branche nachzukommen. Das Patentamt soll die Eintragung der Wortmarke Black Friday jetzt wieder löschen: „Im Beschluss, der t3n.de vorliegt, argumentiert das Amt, dass es sich bei dem englischen Begriff Black Friday ‚lediglich um einen sachbezogenen, werbenden Hinweis auf den Freitag nach Thanksgiving, an dem deutsche Händler zahlreich spezielle Angebote und Aktionen mit eintägigen Sonderrabatten vergeben‘ handeln würde“, heißt es dort.

Auch Experten hatten in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass es sich bei „Black Friday“ lediglich um einen Begriff handelt, der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werde – ähnlich wie zum Beispiel auch Feiertage. Dementsprechend, so die Kritik, eigne sich der Begriff auch gar nicht, diesen als Marke bzw. Wortmarke eintragen zu lassen.

Bekräftigt wird diese Einschätzung, da Medien und Verbraucher den Begriff Black Friday auch schon vor der Markeneintragung in diesem Sinne kannten und nutzten.

Weitere Informationen unter: t3n.de/

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