Selten hat ein Artikel für so viel Aufsehen gesorgt wie der zum Artenschutzabkommen CITES, den wir in Ausgabe 01/2017 und aktualisiert auch auf unserer Webseite veröffentlicht haben. Vielen Dank an unsere Leser für die unzähligen E-Mails zu diesem Thema!
Außerdem haben wir auch viele Rückmeldungen von den zuständigen Umweltbehörden und auch vom BfN, dem Bundesamt für Naturschutz, erhalten. Es geht um folgendes: Ab dem 2. Januar 2017 sind alle Arten von Palisander in eine höhere Schutzstufe gerutscht – hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
• Betroffen sind ab dem 02. Januar 2017 alle Arten von Palisander (engl. Rosewood).
• Betroffene Instrumente konnten bis zum 31. Dezember 2016 unter Angabe des Herstellers, Modellnamen und der Seriennummer gemeldet werden.
• Man darf Instrumente mit Palisander-Anteil auch nach dem 02. Januar 2017 ohne Papiere besitzen, die Nachweispflicht spielt erst beim Kauf/Verkauf eine Rolle. Auch darf man mit diesen Instrumente ohne Auflage reisen, da es eine Untergrenze von 10 kg Palisander-Anteil pro Instrument/Gegenstand gibt.
• Will man nach dem 02. Januar 2017 gewerblich ein Instrument mit Palisander-Anteilen verkaufen, braucht man eine Vorerwerbsbescheinigung von der jeweilig zuständigen Behörde – Kontaktadressen findet man in einer Liste auf unserer Website; ein MeldeFormular hierfür haben uns die Kollegen von Vintage-Guitar Oldenburg zur Verfügung gestellt.
Auch private Verkäufer eines Instruments müssen glaubhaft belegen (Bescheinigung, privater Kaufvertrag, Quittung etc.), dass sie das zu verkaufende Instrument mit Palisander schon vor dem 02.01.2017 in Besitz hatten. Das größte Problem ist, dass zur Zeit die Regelungen von den Naturschutzbehörden durchaus unterschiedlich gehandhabt werden, sodass noch keine verbindlichen Aussagen über den praktischen Ablauf von Anmeldung, Zertifizieren etc. für die Zukunft gemacht werden können. Denn auch für die Behörden kam diese Neuregelung sehr überraschend, wie uns immer wieder von deren Mitarbeitern berichtet wurde. Einige Behörden haben uns aber signalisiert, dass für die Meldung privater Instrumente noch Übergangsfristen eingeräumt werden können.
Zu den befürchteten Beschlagnahmungen wird es wohl erst einmal nicht kommen, außer die Einfuhr des Instruments nach Deutschland erfolgte nachweislich nach der Unterschutzstellung ohne CITES-Dokument. Einzelhändler haben, auch wenn die Verfahrensweise nicht endgültig geklärt ist, kein Problem, gebrauchte Instrumente in Zahlung zu nehmen, wenn Kaufbelege, Besitznachweise oder eine amtliche Bescheinigung beiliegt.
Ein wichtiger Tipp für die Zukunft: Immer die Kaufbelege, Quittungen, private Kaufverträge, Fotos der Instrumente, datierbare Fotos von Gigs mit dem jeweiligen Instrument etc. aufbewahren! Damit sind wir als Musiker auch bei weiteren gesetzlichen Änderungen, die ganz bestimmt kommen werden, immer auf der sicheren Seite.
Viel Spaß mit der Gitarre&Bass-Ausgabe!
Dieter Roesberg