Auf der 18. CITES-Vertragskonferenz in Genf wurde der Annotation #15 zugestimmt und damit die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente angenommen.
Auf der vom 17. bis 28. August in Genf veranstalteten CITES Vertragsstaatenkonferenz wurde jetzt dem Antrag der EU und Kanadas zugestimmt, fertige Musikinstrumente, -teile und fertige Musikinstrumenten-Zubehöre als Ausnahme von CITES II in die Fußnote #15 aufzunehmen. Entsprechende Produkte werden damit wieder frei handelbar sein.
Das allerdings gilt nicht für den in CITES I gelisteten Rio Palisander = Dalbergia nigra sowie für Dalbergia cochinchinensis in CITES II mit der Fußnote #4, die alle Teile und Erzeugnisse dieser Art einschließt.
Weitere Informationen unter: cites.org/eng/app/appendices.php#ftnt_ref19