Musikinstrumente könnten 2019 von CITES II ausgenommen werden 1


Vom 1. bis zum 5. Oktober fand in Sotschi das 70. Meeting des CITES Standing Committees statt. In der Diskussion konnte ein Konsens darüber erzielt werden, dass “finished musical instruments”, “finished musical instrument parts” und “finished musical instrument accessories” entlistet werden sollen. Cites Logo

Die Ausnahmen, die nicht von CITES II betroffen sind, sind in der sog. Annotation #15 geregelt. Neu als Ausnahme aufgenommen wurden nun also explizit Musikinstrumente. “Das bisher erzielte Ergebnis ist das Optimum des bis dato erreichbaren, da es sowohl den kommerziellen als auch den nichtkommerziellen Handel mit Musikinstrumenten, -teilen und -zubehör von Genehmigungsauflagen befreien würde”, so Daniel Knöll, Geschäftsführer der SOMM – Society Of Music Merchants e.V.

In einem nächsten Schritt wird ein Proposal unter Leitung Kanadas und der Mitarbeit der EU einschließlich Deutschland erarbeitet, das insbesondere die Begriffe: “finished musical instrument”, “finished musical instrument parts” und “finished musical instrument accessories” genau definiert. Im Mai 2019 wird auf der nächsten CITES Vertragsstaatenkonferenz darüber abgestimmt, ob es angenommen wird oder nicht.

“Wenn die COP zustimmt, könnten im September 2019 Musikinstrumente von CITES II ausgenommen sein. Das wäre ein großer Erfolg für unsere engagierten Mitglieder, die sich gemeinsam mit uns kontinuierlich dafür eingesetzt haben, eine Ausnahmeregelung durchzusetzen – und eine große Erleichterung für die gesamte MI-Branche”, so Knöll.

Hier gelangen Sie zum Arbeitsgruppenbericht.

 

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Ein Gedanke zu “Musikinstrumente könnten 2019 von CITES II ausgenommen werden

  • Martin Rose

    Dieser Artikel ist nicht korrekt – zumindestens nicht in dieser Form.
    1. Das Standing Committee hat ausschließlich darüber diskutiert, die Anmerkung #15 zu ändern. Daher würde diese Änderung ausschließlich für die Arten gelten, die mit Anmerkung #15 versehen sind: Alle nicht in Anhang I gelisteten Dalbergia Arten (also alle außer Dalbergia nigra) und Guibourtia demeusei, G. pellegriniana, G. tessmannii.
    2. Der Artikel suggeriert, dass die Vertragsstaatenkonferenz eine Ja/Nein-Entscheidung über diesen Vorschlag fällt. Sie kann ihn aber auch ändern und Teile streichen oder hinzufügen.
    3. Pedantisch (dessen bin ich mir bewusst) aber der Korrektheit halber: Das verlinkte Dokument ist der Arbeitsgruppenbericht und nicht das Protokoll. Der Arbeitsgruppenbericht ist allerdings angenommen worden.