Musikinstrumenten-Hersteller in Sorge: CITES Artenschutz erweitert auf Palisander


Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES – Convention on International Trade of Endangered Species – regelt und beschränkt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Der CITES Artenschutz trifft nun auch Palisander/Grenadill, d.h. das so genannte dunkle Holz und damit zahlreiche Hersteller von Musikinstrumenten.

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Auf der 17. CITES Konferenz vom 24.9. bis 5.10. in Johannesburg wurde der Schutz auf mehrere für den Musikinstrumentenbau wichtige Hölzer ausgedehnt. In Kürze werden sämtliche bislang nicht geschützten Palisander-Unterarten, Kosso und Bubinga in Schutzstufe II gestellt. Diese Hölzer sind im Instrumentenbau sehr beliebt und kommen bei Gitarren, Holzblasinstrumenten, Kastagnetten, Schlaginstrumenten, Xylophonen und Orff´schen Instrumenten zum Einsatz.

Die SOMM und der Bundesverband der deutschen Musikinstrumentenhersteller e.V. erläutern diese Woche die Auswirkungen, die das erweiterte Artenschutzabkommen auf die Musikinstrumentenbranche hat.

In dem Schreiben der SOMM heißt es:

 

Für Hersteller, Vertriebe und Handel wirken sich die Handelsbeschränkungen bei Ein-und Ausfuhr, im Binnenhandel und in Gestalt einer Buchführungspflicht aus. Die Handlungsvorschriften für die Buchführungspflicht sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht spezifiziert und werden vom Bundesamt für Naturschutz in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium und den Landesbehörden erstellt.

Die zukünftigen Restriktionen werden jedoch im Sinne des weltweiten Umweltschutzes den illegalen Handel mit den betroffenen Holzsorten eindämmen und dem Verbraucher zeigen, dass eine ganze Branche einen deutlichen Beitrag zum Erhalt seltener Hölzer leistet. Um den zukünftigen Handel mit Produkten transparenter zu machen, werden buchhalterische Anforderungen auf alle am Markt beteiligten Firmen zukommen.

Zuständig für die Buchführungspflicht sind die Bundesländer. SOMM und andere Verbände setzen sich für praxisgerechte und bundesweit einheitliche Lösungen ein, die den Handel mit betroffenen Produkten nicht ungebührlich erschweren.

Es wird nun darum gehen, baldmöglichst zu klären, wie der Import der geschützten Holzarten sowie der Export der betroffenen Musikinstrumente, d. h. Klarinetten, Oboen, Blockflöten, Marimbas, Xylophon, Zupfinstrumente und Streichinstrumente, Wirbel und Saitenhalter, etc. in Länder außerhalb der EU sichergestellt werden kann und etwaige bürokratische Hemmnisse zu minimieren. In den nächsten Tagen finden Gespräche mit zuständigen Stellen im Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesamt für Naturschutz statt.

CITES Artenschutz: Statements aus der MI-Branche

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