Musikunterricht bald nur noch für Besserverdienende?


Egal ob Klavier, Gesang oder Geige: Für tausende Musikschüler könnte das Musizieren künftig teurer werden. Denn die Regelungen für Bildungsleistungen sollen an die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angepasst werden. Geregelt wird dies im „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, welches bereits ab 2020 in Kraft treten soll.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Ausbildung und Fortbildung. Fortbildung wird mit 19 Prozent besteuert; Ausbildung bleibt umsatzsteuerfrei. Der Haken daran ist, dass künftig nicht das zuständige Kultusministerium darüber entscheiden soll, ob eine Musikschule Bildungseinrichtung ist oder nicht, sondern das zuständige Finanzamt. Doch wie soll ein Finanzbeamter die Qualität einer Bildungsleistung einschätzen? Die Änderung der Zuständigkeit würde zur Folge haben, dass Entscheidungen wegen fehlender Fachkompetenz willkürlich getroffen werden.

Instrumental- und Vokalunterricht ist eine Bildungsleistung und muss umsatzsteuerbefreit bleiben.

Hierzu Mario Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Freien Musikschulen e.V. (bdfm): „Die bisherige Praxis der Umsatzsteuerbefreiung und der neue Gesetzesentwurf lassen ein klares Bekenntnis zur Förderung musikalischer Bildung vermissen. Mit der Aktualisierung des Gesetzes besteht die Chance, den politischen Willen zur einer sozial gerechten Teilhabe an kultureller Bildung umzusetzen. Hierbei ist Klarheit in der Gesetzgebung und Bürokratieabbau gefordert. Das neue Gesetz muss die Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht deutlich verankern.“

Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ist ein Bekenntnis zur Förderung musikalischer Bildung und lebenslangen Lernens. Es ist eine demokratische und sozial gerechte Art der Förderung, da sie alle Bevölkerungsschichten einbezieht. Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert daher ein klares Bekenntnis der Regierung zur Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht.

Mario Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Freien Musikschulen: „Instrumental- und Vokalunterricht ist eine Ausbildung am Instrument und somit eine Bildungsleistung. Diese Ausbildungsleistung muss umsatzsteuerfrei bleiben“

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