Künstlersozialversicherung für Unternehmen entbürokratisieren – andernfalls abschaffen


Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) fordert eine Reform der Künstlersozialversicherung. Wie der Hauptgeschäftsführer der VhU Volker Fasbender bekannt gab, belaste die deutsche Künstlersozialversicherung die Unternehmen mit unerträglichen Bürokratiekosten und höchster Rechtsunsicherheit.

“Der Aufwand bei den Unternehmen beläuft sich inzwischen auf einen zusätzlichen Euro für jeden tatsächlich gezahlten Euro Künstlersozialabgabe. Dieser weltweit einmalige Sonderweg gehört dringend entbürokratisiert, andernfalls abgeschafft. Eine einfachere Künstlersozialabgabe verlangt von Künstlern und Publizisten nur das, was für andere Selbständige selbstverständlich ist“, so Fasbender weiter.

Es gehe keineswegs darum, dass die Unternehmen einen geringeren Beitrag zu dieser Versicherung entrichteten, sondern um eine grundlegende Entlastung der Unternehmen von unnötigem und teurem Verwaltungsaufwand.

Angebot und Rechnung von allen selbständigen Künstlern und Publizisten müssten zukünftig einen Hinweis auf die mögliche Künstlersozialabgabepflicht enthalten, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung vorliege oder nicht. Die künstlersozialversicherungspflichtigen Selbständigen sollten die Abgabe auch selbst abführen. Mit diesen Reformen würde die Künstlersozialversicherung auch verfassungsrechtlich auf sicherere Füße gestellt, weil die völlig ausgeuferten Bürokratielasten für Unternehmen sinken. „Wenn nicht einmal diese Erleichterungen möglich sein sollten, muss die Politik ernsthaft darüber nachdenken, die Künstlersozialversicherung notfalls abzuschaffen. Denn Künstler und Publizisten sind generell nicht schutzbedürftiger als andere Selbständige und können genau wie diese auch selbst für ihre soziale Absicherung sorgen“, sagte Fasbender.

Laut Fasbender belaste die Künstlersozialversicherung gegenwärtig die Unternehmen in völlig unverhältnismäßiger Weise mit Bürokratie: Denn nicht der selbständige Künstler, sondern der Auftraggeber müsse beurteilen, ob Künstlersozialabgabe zu zahlen ist. „Dieses Missverhältnis zwischen der Verwaltungskostenbelastung der Unternehmen und der erzielten Künstlersozialabgabe ist in der gesamten Sozialversicherung einmalig und wohl verfassungswidrig.”

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